Kleingärtnerverein Halchter e.V. von 1952
Kleingartenverein Halchter e.V.


Vereinsnachrichten


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18.04.2026

Die Reduzierung bzw. Streichung der Gemeinschaftsarbeit aufgrund des Alters ist nichtig (gültig ab 2026)

Die Reduzierung bzw. Streichung der Gemeinschaftsarbeit für Personen ab einem bestimmten Alter verstößt gegen die geltende Satzung. Diese wird vom Vorstand aufgehoben.
Grundsätzlich ist immer zu berücksichtigen, dass Mitglieder mit Garten in der Lage sind, ihre eigenen Gärten zu pflegen, dabei spielt das Alter oder eine Behinderung für die Betroffenen keine Rolle.

Sollte ein Mitglied mit Garten aufgrund einer Behinderung oder aufgrund des Alters nicht alle vorgesehenen Arbeiten erledigen können, so sollten Aufgaben gefunden werden, um eine Teilnahme zu ermöglichen. Diese Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit ist praktizierte Inklusion, denn Inklusion heißt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung.

Bei Fragen kann sich an den Vorstand gewendet werden.



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