Den Frühling im eigenen Garten genießen!

Wer sich im Grünen nur auf die faule Haut legen möchte und nichts anbauen will, ist im Schrebergarten falsch. Als Pächter eines Gartens muss in der Regel wenigstens ein Drittel der Gartenfläche für den Obst- und Gemüseanbau verwendet werden. Und man ist verpflichtet, sich um  seinen Kleingarten zu kümmern und ihn in ordnungs-gemäßen Zustand zu halten.

Es gibt immer noch zwei unbebaute Gartenparzellen (ca. 310 m2). Wasser vorhanden.
Bedingungen sind auf Anfragen beim Vorstand abzufragen. Wichtig: Die zu errichtende Laube muss den Vorlagen des Landesverband (Baurichtlinien) bzw. Gartenordnung usw. entsprechen.
Die Laube muss innerhalb von 24 Monaten nach Abschluß eines Bauantrag errichtet sein.

Für "bauwillige" Gartenfreunde: Garten Nr. 25 und 25a
Hier entstehen zwei neue Gärten a. 310 m2. Es besteht die möglichkeit sich frei zu entfalten. Gartengröße 310 m2

Folgende Gärten stehen zur neuen Verpachtung frei: Garten Nr.:  25 a,  25 b.
Schauen Sie sich gleich die Steckbriefe an, um mehr über die einzelnen Gärten zu erfahren.


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Für bauwillige Gartenfreunde sind zwei Gärten a. 310 qm vorhanden.

Kostenfrei abzugeben sind die Gärten 25 und 25 a Bewerbungsbogen zum Download sind bereitgestellt. Diese füllen Sie bitte aus und senden ihn an,

e-mail:  kgv-halchter-hellmuth@web.de


Garten Nr.

Dieser Garten steht ab sofort zur Verfügung. Er ist ca. 640 qm groß mit einer festen Laube. Wasser ist vorhanden.

Die aktuelle Wertermittlung liegt bei  €              Weitere Informationen.

Gartenlaube Baujahr    Größe  24 + qm Johannisbeeren, Apfel und Birnbaum, Brombeeren, Himbeeren, Ziersträucher, Polsterstauden, Buchrosen.

Leichte Rekultivierung und Rodungsarbeiten.

Preis VB. Tel. 01

e-mail: kgv-halchter