Kleingartenverein Halchter e.V.

Die Regeln im KGV Halchter e.V. von 1952

Wie in jeder Gemeinschaft gibt es auch bei uns Regeln, die von allen eingehalten werden müssen, damit keiner benachteiligt wird. Für uns ist die Gartenordnung der Stadt Wolfenbüttel und die Vereinssatzung maßgebend, hier einige Auszüge

1. Der Garten kann nur über den Verein gepachtet werden. Er darf nur vom Pächter und seiner Familie bewirtschaftet werden.

2. Die Gartenpächter sind untereinander zur Rücksichtnahme verpflichtet.

3. Von 13 Uhr bis 15 Uhr ist die Mittagsruhe einzuhalten. In diesen Zeiten sowie Wochentags ab 19 Uhr, Samstags ab 13 Uhr dürfen keine Geräte betrieben werden. Das gilt auch für den gesamten Sonntag.

4. Mindestens ein Drittel des Gartens muss kleingärtnerisch genutzt werden.

5. Hunde sind in der Gartenanlage immer an der Leine zu führen, im Garten dürfen sie die Nachbarn nicht belästigen.

6. Die Gartenwege dürfen mit Motorfahrzeugen und Fahrad nicht befahren werden.

7. Offene Feuer sind verboten.

8. Die Zahlungen an den Verein sind pünktlich zu leisten.

Baumaßnahmen

Sie beabsichtigen den Bau einer neuen Laube, einer Pergola oder eines Gewächshauses ? Oder wollen Sie Veränderungen an der Laube vornehmen, welche sowohl die Größe als auch den Wert verändert / erhöht ? Denken Sie daran, vorher einen Bauantrag zu stellen.

Wenn Sie sich nicht an diesen Vorgehensweise halten, kann es nachfolgend dazu kommen, dass die Veränderungen  oder  "Neubauten" zurückgebaut werden müssen. Außerdem ist bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise ( Bauantrag ) die Wertsteigerung  Ihres Gartens bei einem späteren Pächterwechsel gesichert.  

Beim Heckenschnitt beachten:

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde

erfolgt die Abgrenzung des Gartens am Weg durch Zäune oder Formschnitthecken, dürfen diese, um den Einblick in den Gärten zu gewährleisten, eine maximale Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Maximale Höhe bedeutet bei diesen Hecken: vor dem Schnitt - also mit Neuaustrieb. Hecken müssten somit nach dem Formschnitt ca. 1,00 m hoch sein, damit der Neuaustrieb bis 1,2 m nachwachsen kann.      

In der Hauptbrutzeit der Vögel vom 01.März bis Ende Juni ist der Heckenschnitt daher möglichst zu unterlassen. In der Zeit dürfen lediglich lange, störende Äste, die in den Weg hinein ragen und zu einer Unfallgefahr werden können, entfernt werden.

Sicherheit
Jeder Pächter hat die an sein Grundstück grenzenden Wege bis zur halben Breite unkrautfrei und sauber zu halten. Damit ist im Wesentlichen die Entfernung von Laub und Unkraut gemeint. Auch überwuchernde Hecken können ein Sicherheitsrisiko darstellen und sind zu vermeiden.

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