Gemeinschaftsarbeit
Eine Liste, in die Ihr euch eintragen könnt, hängt im Vorraum vom Vereinshaus aus.
Diese Arbeitseinsätze finden immer Samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
In der nachfolgenden Liste findet ihr die verbleibenden Termine für dieses Jahr.
Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich.
Die Pflicht zur Teilnahme ist im Pachtvertrag sowie in der Satzung geregelt. Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe.
Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Gemeinschaftsstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
Gemäß Beschluss der MGV sind 12 Stunden als Gemeinschaftsstunden zu leisten. Senioren/innen" 68 bis 70 Jahre " haben 4 Stunden zu leisten.
Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsstunden zu erbringen.
Sollte es einem Pächter nicht möglich sein zu den angesetzten Terminen seine Pflichtstunden ableisten zu können, kann der Vorstand angesprochen werden.
Der Verein hat noch einmalige als auch langfristige Arbeiten zu vergeben, die außerhalb der angesetzten Gemeinschaftsstunden abgeleistet werden können.
Einmalige Arbeiten:
a) Reinigung der 4 Schaukästen des Vereines (3x Stunden Gemeinschaftsarbeit 1 Person)
b)Pflege/Unkraut des Eingang Ostseite (Richtung Halchter) (4x Stunden Gemeinschaftsarbeit 1 Person)
Langfristige Arbeiten:
a) Ganzjährige Pflege des großen Beetes rund um das Vereinsheim
(12x Stunden Gemeinschaftsarbeit, Zuständigkeit: 2x Personen)
b)Ganzjährige Pflege/Bepflanzung der Kübel rund um das Vereinsheim
(8x Stunden Gemeinschaftsarbeit, Zuständigkeit: 1x Person)
Wer keine Gemeinschaftsstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird.