Den Frühling im eigenen Garten genießen!
Wer sich im Grünen nur auf die faule Haut legen möchte und nichts anbauen will, ist im Schrebergarten falsch. Als Pächter eines Gartens muss in der Regel wenigstens ein Drittel der Gartenfläche für den Obst- und Gemüseanbau verwendet werden. Und man ist verpflichtet, sich um seinen Kleingarten zu kümmern und ihn in ordnungs-gemäßen Zustand zu halten.
Für "bauwillige" Gartenfreunde:
Es gibt immer noch zwei unbebaute Gartenparzellen (ca. 310 m2). Wasser vorhanden.
Bedingungen sind auf Anfragen beim Vorstand abzufragen. Wichtig: Die zu errichtende Laube muss den Vorlagen des Landesverband (Baurichtlinien) bzw. Gartenordnung usw. entsprechen.
Die Laube muss innerhalb von 24 Monaten nach Abschluß eines Pachtvertrages errichtet sein.
Bei Interesse zu einer Besichtigung rufen Sie uns an
01743972921 oder e-mail: markoraths@web.de
0533141694 oder e-mail. kgv-halchter-hellmuth@web.de
Garten Nr. 25 und 25a
Hier entstehen zwei neue Gärten a. 310 m2. Es besteht die möglichkeit sich frei zu entfalten. Gartengröße 310 m2
Folgende Gärten stehen zur neuen Verpachtung frei:
Garten Nr.: 25 a, b
Schauen Sie sich gleich die Steckbriefe an, um mehr über die einzelnen Gärten zu erfahren.
Für bauwillige Gartenfreunde sind zwei Gärten a. 310 m2 vorhanden.
Garten Nr. 25 und 25 a
Kostenfrei abzugeben
Wasser ja
Als Kontakt stehen Ihnen gerne
Herr Marko Raths unter der Rufnummer 01743972921
oder Herr Jürgen Hellmuth unter der Rufnummer 015223280893 zur Verfügung.
Sagt Ihnen der Garten zu, haben wir für Sie einen Bewerbungsbogen zum Download bereitgestellt. Diesen füllen Sie bitte aus und senden ihn an unsere Anschrift: